EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR SPEICHERKARTEN


DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND (BZW. LAND ODER PROVINZ) VARIIEREN. GARMIN SCHRÄNKT ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE IHNEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES (BZW. IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ) U. U. ZUSTEHEN, NICHT EIN UND SETZT DIESE AUCH NICHT AUS. DIE GESETZE IHRES BUNDESLANDES, IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ BIETEN IHNEN EINEN VOLLSTÄNDIGEN EINBLICK IN IHRE RECHTE.


Für von Garmin verkaufte Speicherkarten und ähnliche Datenspeichergeräte, auf denen Navionics®-Karten und -Kartendaten (im Folgenden als „Speicherkarten“ bezeichnet) vorinstalliert sind, gilt ab dem Kaufdatum 2 Jahre Jahr Garantie auf Material- oder Verarbeitungsschäden. Innerhalb dieses Zeitraums repariert oder ersetzt Garmin nach eigenem Ermessen alle bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgefallenen Komponenten. Diese Reparatur- und Austauscharbeiten sind für den Kunden in Bezug auf Teile oder Arbeitszeit unter der Voraussetzung kostenlos, dass dieser die Transportkosten übernimmt, sofern dies in Ihrem Land Anwendung findet. Garantieansprüchen muss der Kaufnachweis (Beleg/Rechnung) beiliegen. Unter keinerlei Umständen werden fehlerhafte Karten ohne einen Kaufnachweis ersetzt. Diese eingeschränkte Gewährleistung findet keinerlei Anwendung auf: (i) kosmetische Schäden, z. B. Kratzer oder Dellen; (ii) verloren gegangene oder gestohlene Speicherkarten; (iii) Schäden aufgrund von Unfällen, Missbrauch, unsachgemäßer Verwendung, Wasser, übermäßiger Hitze, physische Schäden, Überschwemmung, Feuer oder andere höhere Gewalt oder äußere Ursachen; (iv) Schäden aufgrund einer Wartung durch nicht von Garmin autorisierte Dienstanbieter; (v) Schäden an einer Speicherkarte, die ohne die ausdrückliche Genehmigung durch Garmin modifiziert oder geändert wurde; oder (vi) Schäden an einem Produkt, das mit Netz- und/oder Datenkabeln verbunden wurde, die nicht von Garmin bereitgestellt wurden. Darüber hinaus behält sich Garmin das Recht vor, Garantieansprüche für Speicherkarten abzulehnen, die durch Verstoß gegen die Gesetze eines Landes erhalten und/oder verwendet werden. Speicherkarten, auf denen Dateien umbenannt, verändert oder entfernt wurden, sind nicht von dieser eingeschränkten Gewährleistung abgedeckt. In derartigen Fällen gilt eine Standardgebühr (bis zu 50 % des empfohlenen Verkaufspreises).


DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NUR FÜR VON GARMIN VERKAUFTE SPEICHERKARTEN UND ÄHNLICHE DATENSPEICHERGERÄTE. GARMIN ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DIE GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER KARTEN UND KARTENDATEN.


IM NACH GELTENDEN RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG GELTEN DIE IN DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG AUFGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL EXKLUSIV UND SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE AUS, U. A. STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ZU HANDELSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN, UND GARMIN SCHLIESST DIE VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL AUSDRÜCKLICH AUS. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND BZW. LAND VARIIEREN. FALLS STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES ODER IHRES LANDES NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, IST DIE DAUER DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN (BZW. LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TRIFFT DER VORSTEHEND GENANNTE AUSSCHLUSS GGF. NICHT AUF SIE ZU.


IN KEINERLEI FALL HAFTET GARMIN BEI EINEM GARANTIEANSPRUCH FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, KONKRETE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE SACH- ODER UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG ODER DIE NICHTVERWENDBARKEIT DIESES PRODUKTS ODER DEFEKTE DES PRODUKTS ENTSTEHEN. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN (SOWIE LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DER AUSSCHLUSS VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TREFFEN DIE VORGENANNTEN AUSSCHLÜSSE NICHT AUF SIE ZU.


Falls Sie während des Gewährleistungszeitraums gemäß dieser eingeschränkten Gewährleistung einen Garantieanspruch geltend machen, geht Garmin nach eigenem Ermessen folgendermaßen vor und (i) ersetzt die Speicherkarte durch eine Speicherkarte oder eine überarbeitete Speicherkarte, die die Qualitätsstandards von Garmin erfüllt, oder (ii) tauscht die Speicherkarte aus, wobei der volle Kaufpreis erstattet wird. DIESE RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN IHNEN IM FALLE EINER GARANTIEVERLETZUNG ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL, sofern dies in Ihrem Land Anwendung findet. Für ersetzte Speicherkarten gilt eine Gewährleistung von 90 Tagen. Falls für die eingesendete Speicherkarte weiterhin die ursprüngliche Gewährleistung gilt, beträgt die neue Gewährleistung 90 Tage oder bis zum Ende der ursprünglichen 2 Jahre Garantie, wobei der jeweils längere Zeitraum Anwendung findet.


Bevor Sie einen Garantieanspruch geltend machen, sehen Sie sich die unter navionics.com verfügbaren Online-Hilferessourcen an. Falls Sie diese Ressourcen verwenden und die Speicherkarte weiterhin nicht ordnungsgemäß funktioniert, senden Sie eine Email an help@navionics.com.


Internationale Käufe: In dem Land, in dem Sie das Produkt erworben haben, gilt möglicherweise eine separate Garantie. Sofern zutreffend wird diese Garantie von dem Vertriebspartner im jeweiligen Land angeboten, der auch den lokalen Service für das Gerät durchführt. Garantien von Vertriebspartnern gelten nur in dem für den Vertrieb vorgesehenen Gebiet.